Zum Schutz des Wassereinzugsgebietes eines Wasserwerkes wird ein sogenanntes Wasserschutzgebiet festgelegt. Der Landkreis trifft die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet nach Wasserhaushaltsgesetz. Diese Schutzbestimmungen können Sie den aktuellen Wasserschutzgebietsverordnungen für das jeweilige Schutzgebiet sowie der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten entnehmen. Das Wasserschutzgebiet kann in unterschiedliche Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen eingeteilt werden:
- - Schutzzone I: Fassungsbereich
- - Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B)
Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Die Zone I soll vor jeder unmittelbaren Verunreinigung geschützt werden und wird deshalb in der Regel eingezäunt. Die weiteren Schutzzonen soll das Grundwasser gegen chemische Verunreinigungen schützen. Diese Zone erstreckt sich in der Regel bis zur Einzugsgebietsgrenze der Grundwasserentnahme. Bei großen Einzugsgebieten oder, wenn schützende Deckschichten vorhanden sind, wird eine Aufteilung in eine Zone III A und III B vorgenommen.
WASSERSCHUTZGEBIET (WSG) des WAV Wesermünde-Nord für das WASSERWERK HOLßEL
- Nachhaltiger Wasserschutz - Kooperation Holßel (PDF-Datei)
- Information für Landwirte mit Flächen im WSG: Sperrfristen nach SchuVO und DüngeVO im Wasserschutzgebiet Holßel (PDF-Datei)
- Information zur Wasserschutzgebietsverordnung (PDF-Datei)
- Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Holßel des WAV Wesermünde-Nord vom 11.03.2009 (PDF-Datei)
- Karte des WSG -gesamt- (PDF-Datei)
- Karte des WSG -Ortschaft Neuenwalde- (PDF-Datei)
- Kartenwerk zur Tiefenbegrenzung von Erdwärmesonden im WSG Holßel (PDF-Datei)
- Information zur Tiefenbegrenzung von EWS im WSG (PDF-Datei)